Reiseimpressionen
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Mit „kostbarer“ Fotoausrüstung reisen – Zoll

Ich habe mir bei meiner ersten New York-Reise die Frage gestellt (auf drängen meiner Frau), was passiert wenn ich meiner nicht so günstigen Fotoausrüstung wieder nach Deutschland einreise. Die Frage war berechtigt, da der Euro-Dollarkurs sehr gut stand.

Wenn mich der deutsche Zoll bei der Einreise „in sein Büro“ bittet, und der Wert meiner Fotoausrüstung über den Freigrenzen liegt, dann bin ich für den Nachweispflichtig, dass ich diese bereits in Deutschland gekauft habe und nicht in Amerika. Kann ich diese nicht, dann wird die Fotoausrüstung beim Zoll verwahrt bis ich beweisen kann, z.B. durch von Kaufbelegen, dass ich ordnungsgemäß bereits dafür  Steuern gezahlt habe oder ich muss die Kosten für die Versteuerung bezahlen.

ODER man füllt VOR der Abreise eine Nämlichkeitsbescheinigung (Formular 0330) aus. Wenn die Ausrüstung nicht auf das Formular paßt, kann man auch einfach eine Excel-Liste mit Hersteller, Modell und Seriennummer als Anhang belegen. Dann geht man VOR der Sicherheitskontrolle zum Zoll und läßt sich beides (Formular 0330 und den Anhang) abstempeln und hat somit bereits vor Abflug den Beweis erbracht, dass man vor Abflug im Besitz der Ausrüstung war.

Tipp: Ich nutzt für die App Lenstag für meine Inventurliste / den „Schutz“ meiner Fotoartikel. Aus der App kann ich auch ganz leicht CSV-/Excelliste exportieren, die ich dann für den Anhang meiner Nämlichkeitsbescheinigung nutze.

Aber zum Glück hatte ich bislang bei meinen vielen USA – Reisen noch nie Probleme mit dem Zoll.

P.S.: Bislang bin ich aber nie der Verlockung erlegen meine Ausrüstung im Ausland zu erweitern. Viel lieber kaufe ich bei meinem lokalem Fotohändler. Da gibt es auch keinen Stress, wenn mal etwas kaputt geht.